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BG BAU Förderung für Leitern und Zubehör

Die von der BG BAU geförderten Produkte finden Sie in den Kategorien Podestleitern / Plattformleitern und unter Leitern Zubehöre und Ersatzteile.
http://www.girseleitern-shop.de/Podestleitern_Plattformleitern.html#menu
http://www.girseleitern-shop.de/Zubehoer_Leitern.html#menu

BG Bau fördert Podestleitern und Leiterzubehör

Seit Beginn des Jahres fördert die BG BAU den Kauf von einseitig und beidseitig begehbaren Podestleitern und Leiterzubehör,
indem Sie 50% des Kaufpreises bzw. maximal 250 Euro (Leiterzubehör 100 Euro) übernehmen. Von dieser Förderung profitieren alle Mitglieder des BG BAU. Dadurch sollen gerade auf Baustellen Arbeitsunfälle vermieden und die Ergonomie verbessert werden.

Präventionsanreize

Durch finanzielle Förderung ausgewählter Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz haben wir 2013 in unseren Mitgliedsunternehmen neue Impulse für einen weiteren Rückgang von Unfällen und Berufskrankheiten erreicht. Zuschüsse und Prämien wurden unabhängig vom individuellen Unfallgeschehen gewährt.

Auch im Jahr 2014 wollen wir Sie bei der Erreichung folgender Ziele unterstützen:
-Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
-Investition in die betriebliche Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz
-Honorierung eines aktiven Tuns
-Förderung der Innovationsbereitschaft im Unternehmen
-Stärkung der Selbstverantwortung
-Reduzierung von krankheitsbedingten Fehlzeiten
-Steigerung der betrieblichen Prävention
-Aktivierung des Betriebswissens

Antragsberechtigte

Gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU ab 1 Beschäftigten mit abgeschlossenem Jahreslohnnachweis des Vorjahres. Der BG-Beitrag (Umlagebeitrag für den Bedarf der BG ohne Zuschlag und ohne Beitrag zum ASD der BG BAU) muss mindestens 500 EUR betragen. Einzelunternehmer sind -unabhängig von ihrem Versicherungsstatus- nicht antragsberechtigt.

Antragsstellung und Nachweis

Gefördert werden umgesetzte Maßnahmen, die noch nicht von der BG BAU bezuschusst worden sind, wenn die jeweiligen zuschussspezifischen Bedingungen eingehalten sind.
Es werden Maßnahmen nur in dem Jahr gefördert, in dem sie auch durchgeführt / gekauft und beantragt wurden. Nicht förderfähig sind Mietgeräte im Rahmen eines Flottenmanagements (Leasing). Maßgebend ist das Rechnungsdatum des laufenden Kalender- und Förderjahres. Weitere Nachweise: Fotos, Foto-CDs, Videos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate, Urkunden. Die Aufsichtspersonen der BG BAU werden sich in Einzelfällen davon überzeugen, dass die Maßnahmen wirksam umgesetzt wurden.
Ausschließlich vollständige Antragsunterlagen (einschließlich Rechnungskopie) werden in der Reihenfolge ihres Einganges geprüft und bearbeitet.

Näheres zu den Fördersummen

Ihre Fördersumme pro Kalenderjahr:

Stufe A  (Unternehmen mit Beiträgen von 500 EUR bis 15.000 EUR) 250 EUR bis 5 % des Umlagebeitrages*
Stufe B  (Unternehmen mit Beiträgen von 15.001 EUR bis 100.000 EUR) 750 EUR 2 % des Umlagebeitrages*
Stufe C (Unternehmen mit Beiträgen von 100.001 EUR bis 250.000 EUR 2.000 EUR 1 % des Umlagebeitrages*
Stufe D (Unternehmen mit Beiträgen ab 250.001 EUR) 2.500 EUR 1% des Umlagebeitrages* max. 20.000 EUR

* Bemessungsgrundlage ist der Umlagebeitrag für den Bedarf der BG (ohne Zuschlag und ohne ASD der BG BAU) des jeweiligen Unternehmens des Vorjahres bzw. des Vor-Vorjahres (bei Antragstellung bis Mitte Mai des laufenden Jahres).
Max. Fördersumme pro Unternehmen auf 20.000 EUR / jährlich begrenzt.
Höchstgrenze der Zuschüsse bei ausgewählten Maßnahmen entsprechend dem Prämienkatalog.
Feste Prämienhöhe von 2.000 EUR bei AMS BAU.
Rückerstattung der ausgezahlten Zuschüsse, sofern innerhalb des ersten Jahres nach der Beschaffung das bereits geförderte Arbeitsmittel weiterverkauft wird.

Rechtliche Hinweise:

Das Prämiensystem ist eine freiwillige Leistung Ihrer BG BAU, deshalb besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Förderung:
bei Beitragsrückständen oder Insolvenz des Unternehmens
bei Überschreitung der max. Förderhöchstsumme für das Unternehmen pro Jahr
bei Ausschöpfung der für die förderungswürdigen Maßnahmen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel

Nicht in Anspruch genommene Fördermittel des laufenden Kalenderjahres können nicht ausbezahlt und auch nicht in das folgende Kalenderjahr übertragen werden.

Haftungsausschluss: Für Schäden, die im Zusammenhang mit Beschaffung, Einbau, Montage, Erprobung, Benutzung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörung, Wartung, Um- und Abbau sowie Transport  des geförderten Arbeitsmittels stehen, übernimmt die BG BAU keine Haftung.

Neben diesen allgemeinen Bestimmungen gelten jeweils die speziellen Hinweise für die einzelnen Maßnahmen, die Sie auf der jeweiligen Internetseite finden. Diese spezifischen Bedingungen sind jeweils bindend für die Förderwürdigkeit der einzelnen Maßnahmen.

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